Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ab 1.Juli 2021 Kassenleistung
Laut neuer Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17.12.2020 wird die strukturierte Nachsorge nach Parodontitistherapie (UPT) für einen Zeitraum von 2 Jahren teil der Kassenleistung .